Es ist mir ein Anliegen, über den aktuellen Stand der Aufarbeitung im Bereich Missbrauch in der Katholischen Kirche zu informieren. Einerseits, was in unserem Bistum seither gegangen ist, aber auch schweizweit.
Seit der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie im September 2023 bis 20. Januar 2025 gab es bei der unabhängigen Meldestelle des Bistums Basel (Anwaltskanzlei Hess Advokatur AG in Sursee) 141 Kontaktaufnahmen. Alle Anhaltspunkte auf einen (mutmasslichen) Übergriff wurden ernstgenommen. Es kann sich dabei auch um ein Gerücht oder eine Behauptung handeln, kein Sexualdelikt betreffen oder nicht in die Zuständigkeit des Bistums fallen.
In der Folge wurden 126 Akteneinsichten in Personal-, Betroffenen-, Pfarrei- und Ordensdossiers vorgenommen. Es wurden bei 93 von 141 Meldungen durch die unabhängige Meldestelle Empfehlungen an den Bischof abgeben, welche dieser unverändert umgesetzt hat. 96% dieser Meldungen betreffen übrigens bereits verstorbene, beschuldigte Personen und nicht verfolgbare, mutmassliche sexuelle Übergriffe. Derzeit sind fünf vom Bistum Basel eingereichte Strafanzeigen bei den zuständigen Behörden noch in Bearbeitung. Bei allen anderen durch das Bistum angezeigten mutmasslichen sexuellen Übergriffen wurden die Strafverfahren ohne Verurteilung durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden rechtskräftig abgeschlossen. Im selben Zeitraum wurden von der unabhängigen Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard 27 Genugtuungsanträge vorbereitet und bei der Kommission Genugtuung der Schweizer Bischofskonferenz eingereicht, welche alle einen positiven Entscheid bekamen.
Neben den schon seit Jahren laufenden Basiskursen zu «Nähe und Distanz, welche für alle Mitarbeitenden verpflichtend sind (der PR Oberseetal organisiert im Herbst 2025 zusammen mit dem PR Baldeggersee wieder einen solchen Kurs) gibt es neue Vertiefungskurse. Ich habe im Dezember 2024 den Workshop «Haltung und Verhalten» besucht, der hilft, Verhalten ursächlich zu verstehen und die Haltung dahinter sowie Verhaltensmuster zu reflektieren und anzupassen. Die Umsetzung in den Teams erfolgt nach dem Besuch des Basiskurses.
Ebenfalls gibt es neu ein Schutz- und Interventionskonzept spirituellen Missbrauchs. Nach einer Anhörung von Betroffenenorganisationen, der zehn kantonalen staatskirchenrechtlichen Gremien im Bistum und Fachpersonen aus verschiedenen Diözesen wird das Schutzkonzept voraussichtlich in diesem Monat in Kraft gesetzt. Unser Bistum wird dazu eine unabhängige, zweisprachige Kontaktstelle einrichten.
Die Bistumsleitung will an der Weiterentwicklung der Präventionsarbeit festhalten und den eingeschlagenen Weg der konsequenten Aufarbeitung weitergehen. So hat der Bischofsrat zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern staatskirchenrechtlicher Gremien am 16. Januar 2025 einen Workshop zum Thema «Vergangenheitsaufarbeitung – Wo stehen wir heute im Bistum Basel?» durchgeführt. Gemeinsam wurden Handlungsfelder definiert, um die Aufarbeitung auch künftig gut fortzusetzen.
Auch auf der Ebene der Bischofskonferenz tut sich einiges:
Im Januar 2025 wurden neuen Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch und dessen Vertuschung eingeführt. Die Opferberatung erfolgt nun unabhängig von der Kirche über kantonal anerkannte Stellen. Mit einem Leitfaden zur Führung von Personaldossiers und durch ein psychologisches Assessment für angehende Seelsorger:innen sollen Risiken stark minimiert werden.
Eine nationale Dienststelle Missbrauch verfügt seit Anfang Januar über mehr Ressourcen, um die Umsetzung des ganzen Massnahmenpakets voranzubringen. Ebenfalls unterstützt sie die Opferberatungsstellen bei kirchenspezifischen Fragen. Weitere Massnahmen umfassen die Schaffung eines kirchlichen Straf- und Disziplinargerichts und die Weiterführung der historischen Studie zum Missbrauch.
Bei Fragen oder für weitere Informationen dürfen Sie mich gerne kontaktieren: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!